Der Kreis erteilt die Ausnahmegenehmigung für das Biike-Brennen auf Sylt. Nachfolgende Auflagen müssen erfüllt werden:
1. Die Veranstaltung ist entsprechend des mit E-Mail vom 16.02.2021 vorgelegten Hygienekonzeptes (Entwurf 2, vom 16.02.2021) durchzuführen.
2. Bei der Biiike dürfen sich nur die Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr (Ziffer 1e des Hygienekonzeptes), die beiden Mitarbeitern des Fernsehteams (Ziffer 1f) und Sie als Veranstalter aufhalten.
3. Sie müssen durch Ordnungskräfte sicherstellen, dass die Absperrungen beachtet werden und es auch außerhalb der Absperrungen nicht zu Menschenansammlungen kommt.
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