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Gewerbliche Fotoaufnahmen

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Gemeinde Sylt

Die neue „Satzung der Gemeinde Sylt über die Einschränkung des Gemeingebrauchs am Meeresstrand“ brachte viele Diskussionen und Fragen hervor – vor allem das Thema um eine Genehmigungspflicht gewerblicher Fotoaufnahmen am Sylter Strand. Nun hat der Insel Sylt Tourismusservice gemeinsam mit der Gemeinde Sylt eine Präzisierung der Kommunikationsrichtlinie herausgegeben. Demnach sind und bleiben gewerblich zu nutzende Fotoaufnahmen, bei denen Fremdprodukte im Mittelpunkt stehen, die die Sylter Natur als Kulisse nutzen und der Nutzung des Strandes für das Shooting bedürfen genehmigungspflichtig. Jedoch bedarf es keiner Genehmigung, wenn Fotos einzelner Fotografen ohne professionelles Shooting-Umfeld gemacht werden, bei denen die Sylter Natur im Mittelpunkt steht und keine Drittprodukte benutzt werden. Auch wenn die Bilder gegebenenfalls kommerziell genutzt werden sollten. Somit sind bei größeren Werbeproduktionen Genehmigungen notwendig und die Erlöse daraus kommen dem Küstenschutz zu Gute.

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