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Geflügelpest: Aufhebung der Aufstallungspflicht auf Sylt

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Mit Wirkung ab Donnerstag, dem 10. November 2022, hebt das Veterinäramt des Kreises Nordfriesland seine Allgemeinverfügung vom 8. Oktober 2022 über Maßnahmen zur Bekämpfung der Geflügelpest auf der Insel Sylt auf. Weitere Informationen sind auf der Homepage des Veterinäramtes (www.nordfriesland.de/Veterinärwesen) zu finden.

Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde unter www.nordfriesland.de/amtsblatt veröffentlicht (Amtsblatt Nr. 40).

Aufgrund der Tatsache, dass es in der jüngeren Vergangenheit zu drei Geflügelpestausbrüchen in Geflügelhaltungen im nördlichen Kreisgebiet und weiteren Ausbrüchen in den Nachbarkreisen gekommen ist, rät das Veterinäramt den Geflügelhaltern im gesamten Kreisgebiet, weiterhin wachsam zu bleiben und im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Maßnahmen zu ergreifen, die das Risiko der Einschleppung der Seuche in die Bestände verringern. Hierbei spielt der direkte und indirekte Kontakt zu infizierten Wildvögeln eine Schlüsselrolle. Geeignete Maßnahmen hierfür sind unter anderem freiwillige Aufstallung, Übernetzung der Ausläufe, ausschließliche Fütterung und Tränkwasserversorgung im Stall. Daneben sind die Vorgaben des Landes Schleswig-Holstein zur Biosicherheit vom 23.11.2021 auch weiterhin umzusetzen (https://t1p.de/vuovs).

Das Husumer Veterinäramt hat unter 04841 67-827 ein Bürgertelefon eingerichtet. Es ist montags bis donnerstags von 8 bis 16 Uhr und freitags bis 12 Uhr erreichbar.

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