Allgemein
Fluglärm auf Sylt
Westerland
Seit Juli klagen zwei Frauen in einem Berufungsverfahren gegen den Flughafen Sylt. Sie haben keinen Hauptwohnsitz auf der Insel, besitzen jedoch Immobilien in der Einflugschneise. Nun hat das Oberlandesgericht Schleswig im Streit um den Fluglärm einen Vergleich zwischen dem Flughafen-Betreiber und den Klägerinnen vorgeschlagen. Auf Rat des Senats soll der Flughafen ein Jahr lang die Lärmbelastung monatlich auf den Grundstücken der zwei Frauen in Keitum ermitteln lassen. Das Verfahren wird eingestellt, wenn sich anschließend der Dauerschallpegel unter der Grenze befindet. Fortgesetzt wird der Prozess, falls die vom Gericht vorgeschlagene Marke von 56 Dezibel überschritten wurde. Unklar ist jedoch, ob der Flughafenbetreiber und die beiden Frauen auf den Vergleichsvorschlag eingehen. Bis zum 30. September muss auf beiden Seiten eine Entscheidung fallen.
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