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Feuerwerksverbote im Kreis Nordfriesland. Auf der gesamten Insel Sylt ist Feuerwerk verboten.

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Vom 29. bis zum 31. Dezember dürfen Silvesterknaller verkauft und am 31. Dezember und 1. Januar verwendet werden. Dies ergibt sich aus der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.

Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass das Knallen in der Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen, Flüchtlingsunterkünften sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen im gesamten Kreisgebiet verboten ist. Auch das Schießen mit Schreckschusswaffen ist außerhalb befriedeter Grundstücke untersagt.

Auf dem nordfriesischen Festland ordnen alle Amts- und Stadtverwaltungen ein Abbrennverbot für Feuerwerk im Bereich von 200 Metern um Reetdachhäuser herum an.

Einige Gemeinden haben verschärfte Abbrennverbote erlassen. So ist Feuerwerk auch weiterhin auf Amrum sowie in St. Peter-Ording vollständig untersagt. Auch auf der gesamten Insel Sylt ist Feuerwerk verboten.

Auf Föhr ist es nur an Stränden und auf Deichen erlaubt – aber auch dort ist ein Sicherheitsabstand von 200 Metern zu Gebäuden einzuhalten. Ausgenommen sind lediglich die Strände im Bereich der Stadt Wyk auf Föhr.

Auf Pellworm ist das Knallen im Umkreis von 300 Metern um reetgedeckte Gebäude herum verboten. Auf den Halligen gilt eine Entfernung von 300 Metern vom Warftfuß.

Bei Verstößen gegen Abbrennverbote drohen Geldbußen bis zu 50.000 Euro.

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