Bürgermeister Häckel muss zum Amtsarzt
Aus der Diskussion zwischen den Anwälten Dr. Graf Kerssenbrock und Dr. Höfer konnte kein gemeinsamer Vorschlag für eine einvernehmliche Lösung erzielt werden. Die Standpunkte beider Seiten waren zu unterschiedlich. Dies war allerdings schon in den Vorgesprächen ersichtlich.
Nach intensiver Beratung im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung hat der Hauptausschuss der Gemeinde Sylt beschlossen, eine amtsärztliche Untersuchung einzuleiten. Die Vorsitzende des Hauptausschusses wurde beauftragt, den Untersuchungsauftrag beim Amtsärztlichen Dienst zu veranlassen, einen Termin für die Untersuchung zu vereinbaren und Herrn Häckel über diesen Termin zu informieren.
Zusätzlich hat der Hauptausschuss beschlossen, die Bezüge im Falle einer vorzeitigen Versetzung von Herrn Häckel in den Ruhestand zu ermitteln.
Dieses Vorgehen stellt keine politische Entscheidung dar und ist nicht mit einem Abwahlverfahren verbunden. Der Hauptausschuss sieht sich vielmehr in der Pflicht, als Dienstvorgesetzter des Bürgermeisters, die Gesundheit von Bürgermeister Nikolas Häckel zu schützen.
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