Beschwerden über Fluglärm
Westerland
In einem Berufsverfahren klagen Anwohner des Flughafens Sylt vor dem Oberlandesgericht in Schleswig gegen den Fluglärm. Eigentümer von Ferienimmobilien aus Keitum und Wenningstedt fordern eine Reduzierung der zulässigen Dezibelzahl. Zudem wollen die Kläger den Aufbau von Schallschutz-Wänden durchsetzen. Schon 2008 wurden aufgrund der Sanierung der Hauptstartbahn im Jahr 2006 die Beschwerden eingereicht. Danach hat der Flughafen Auflagen erhalten, die ein Nachtflugverbot und das Einhalten einer Lärmpegelgrenze von 60 Dezibel enthalten. Ab Mai soll mit entsprechenden Lärmmess-Stationen getestet werden, ob die Grenzwerte den Auflagen entsprechen.
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