Allgemein
Bedingungen zu Straßenaufbrüchen
Marode Straßen als Folge von Reparaturen an Hausanschlüssen. Damit soll jetzt Schluss sein. Denn in Zukunft regelt ein neuer Beschluss die Bedingungen zu Straßenaufbrüchen auf der Insel.
Dieses besagt: Firmen, die ein Bauvorhaben planen, müssen ab sofort mindestens drei Wochen vor Baubeginn einen „Antrag zur Erteilung einer Aufbruchgenehmigung“ beim Bauamt einreichen. In diesem verpflichten sie sich, nach den Arbeiten die Straße oder den Bürgersteig fachgerecht wiederherzustellen. Werden nach den Arbeiten durch das Bauamt Mängel bei der Wiederherstellung dieses Zustandes festgestellt, müssen diese laut der neuen Regelung sofort beseitigt werden. Der Beschluss wurde vom Bauausschuss der Gemeinde Sylt in seiner letzten Sitzung verabschiedet.
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