Allgemein
Bahnrecht ermöglicht Wettbewerb
Sylt/Kiel / Mit dem Fahrplanwechsel zum 13. Dezember werden erstmals zwei konkurrierende Unternehmen Autozugfahrten nach Sylt anbieten: die DB Fernverkehr AG mit dem Syltshuttle und die Railroad Development Corporation (RDC). Ein Jahr später heißt es dann Abschied nehmen von der Nord-Ostsee-Bahn, ab Dezember 2016 übernimmt DB-Regio den Personennahverkehr zwischen Hamburg-Altona und Westerland. Beide Veränderungen sorgen für viel Unruhe bei Bahnnutzern, aber auch bei Wirtschafts- und Tourismusverbänden sowie in Verwaltung und Politik. Das deutsche Eisenbahnrecht ermöglicht grundsätzlich den Wettbewerb auf der Schiene. In diesem Spannungsfeld bewegen sich die aktuellen Konflikte um die Bahnanbindung der Insel Sylt. Wie es zwischen beiden Unternehmen ablaufen wird, wird sich zeigen. Wir werden weiter darüber berichten.
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