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Aktuelle Lockerungen: wer darf nach Sylt?

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INSEL SYLT.

Die verantwortlichen Politiker von Bund, Ländern und Kreisen arbeiten derzeit an verlässlichen Konzepten für die anstehenden Lockerungen. Während Niedersachsen und Mecklenburg-Vorpommern bereits in die Offensive gegangen sind hält sich die Landesregierung Schleswig-Holsteins noch zurück. Aktuell nach Sylt reisen dürfen Zweitwohnungsbesitzer inklusive ihrer Familienmitglieder, die zusammen mit ihnen in einem Hausstand am Erstwohnsitz leben sowie Dauercamper. Sylterinnen und Sylter dürfen von Verwandten in grader Linie wie Ehepartner, eingetragenen Lebenspartnern, Geschwistern oder Eltern besucht werden.

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