Allgemein

Aktualisierung der Westerländer Baumschutzsatzung

Published

on

Westerland

Die Baumschutzbestimmungen der Gemeinde Sylt wurden überarbeitet und präsentieren sich in einer einheitlichen und zeitgemäßen Form. Am 14. September 2016 tritt im Ortsteil Westerland die neue Baumschutzsatzung in Kraft. Alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, sind geschützt. Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Fällung geschützter Bäume eine Genehmigung der Gemeinde Sylt einzuholen ist. Zudem gilt die Satzung auch für Teilrodungen, Kappungen, massive Rückschnitte oder sonstige Eingriffe an geschützten Bäumen. Zudem sind Bescheide zu Baumfällanträgen gebührenpflichtig und beinhalten die Pflicht zur Ersatzpflanzung.

Continue Reading
Click to comment

You must be logged in to post a comment Login

Leave a Reply

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner