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Aktualisierung der Westerländer Baumschutzsatzung

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Westerland

Die Baumschutzbestimmungen der Gemeinde Sylt wurden überarbeitet und präsentieren sich in einer einheitlichen und zeitgemäßen Form. Am 14. September 2016 tritt im Ortsteil Westerland die neue Baumschutzsatzung in Kraft. Alle Bäume ab einem Stammumfang von 60 cm, gemessen in 1 m Höhe über dem Erdboden, sind geschützt. Es wird darauf hingewiesen, dass vor der Fällung geschützter Bäume eine Genehmigung der Gemeinde Sylt einzuholen ist. Zudem gilt die Satzung auch für Teilrodungen, Kappungen, massive Rückschnitte oder sonstige Eingriffe an geschützten Bäumen. Zudem sind Bescheide zu Baumfällanträgen gebührenpflichtig und beinhalten die Pflicht zur Ersatzpflanzung.

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