Allgemein
Abbrennverbot auf Sylt
Kein Feuerwerk in der Silvesternacht.
Die Gemeinde Sylt weist darauf hin, dass auf der Insel ein ganzjähriges Abbrennverbot herrscht. Dieses gilt auch in der Silvesternacht.
Das zünden von Feuerwerkskörpern wie Raketen, Vulkanen, Fontänen oder ähnlichen ist strengstens untersagt.
Grund für das Abbrennverbot sind die zahlreichen reetgedeckten Häuser, für die Feuerwerkskörper ein erhöhtes Brandrisiko darstellen.
Aufgrund des beständigen vorhandenen Windes gilt das Feuerwerksverbot auch außerhalb der Ortschaften und in den Strandbereichen.
Zuwiderhandlungen gelten als Ordnungswidrigkeit und können mit Geldbußen von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.
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