Allgemein
Entlastung im Fall Speth
Hörnum/
„Anhaltspunkte für den Vorwurf der Bestechlichkeit bestehen nicht“.
Das ist einer der ersten Sätze auf einem Papier, in dem das Amt Landschaft Sylt den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft Kiel nachgeht. Diese wirft dem Hörnumer Bürgermeister Rolf Speth Bestechlichkeit und Untreue gegenüber seiner Gemeinde vor. Dennoch kommt die Prüfung des Amtes mit Blick auf die schweren Vorwürfe gegen den Hörnumer Bürgermeister zu entscheidenden Erkenntnissen, die nahe legen, dass der sich wissentlich nichts hat zu Schulden kommen lassen. „Die ‚neue Grundstücksgrenze‘ um die es jetzt bei diesen Vorwürfen und Streitigkeiten geht, war als solche jedoch der Selbstverwaltung durch den gestellten Bauantrag allen bekannt, dem der Planungs-, Bau- und Wegeausschuss unter Herrn Dehn als Vorsitzenden am 09.04.2013 einstimmig und die Gemeindevertretung am 16.04.2013 mehrheitlich zugestimmt hat. Eine Rechtsverletzung durch Bürgermeister Speth ist demnach nicht festzustellen. Auf Nachfrage bei der Oberstaatsanwaltschaft in Kiel, wie weit deren Ermittlungen in dem Fall sind, hieß es, dass bisher noch keine weiteren Erkenntnisse vorliegen.
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