Säge frei, aber mit Gefühl: Die Baum- und Knickpflegezeit hat auf Sylt begonnen
Bis Ende Februar darf in Nordfriesland wieder gefällt, gerodet und auf den Stock gesetzt werden. Der Kreis erinnert aber an die Regeln.
Ab sofort und bis Ende Februar darf in Nordfriesland wieder gefällt, gerodet und auf den Stock gesetzt werden. Der Kreis erinnert aber daran: Wer zur Kettensäge greift, sollte die Regeln kennen. Sonst bleibt vom Lieblingsbaum am Ende nur ein trauriger Stumpf mit Wassertrieben.
Der Herbst ist auf Sylt traditionell die Jahreszeit, in der man merkt, wie viele Nachbarn eine Motorsäge besitzen. Das hat einen Grund: Die Baum- und Knickpflegezeit hat begonnen. Bis zum 28. Februar 2027 dürfen Bäume, Knicks, Hecken, Gebüsch, Röhrichtbestände und andere Gehölze gefällt, gerodet, auf den Stock gesetzt oder beseitigt werden. Für das seitliche Einkürzen von Knicks ist schon am 14. Februar 2027 Schluss. Ab dem 1. März beginnt die Brutzeit der Vögel, und dann sind nur noch geringfügige Pflegeschnitte am frischen Zuwachs erlaubt.
Freie Bahn bedeutet das aber nicht. Der Kreis Nordfriesland weist darauf hin, dass gesetzliche Regeln gelten, damit die Gehölze nicht dauerhaft geschädigt werden.
Der Knick: geschützt, auch wenn er nicht so aussieht
Knicks, die typischen Wallhecken Schleswig-Holsteins, stehen unter dem gesetzlichen Biotopschutz des Landesnaturschutzgesetzes. Gemeint sind in der Regel historisch gewachsene Wälle mit oder ohne Gehölz sowie ebenerdige Feldgehölzreihen. Sie dürfen alle zehn bis 15 Jahre „geknickt“ beziehungsweise auf den Stock gesetzt werden, und zwar mit sauberen Schnitten. So bleibt die buschige Struktur dauerhaft erhalten.
Für die Bäume im Knick, die sogenannten Überhälter, gelten eigene Regeln. Ab einem Stammumfang von zwei Metern, gemessen in einem Meter Höhe, dürfen sie nicht zurückgeschnitten werden. Sind sie noch dünner, muss trotzdem mindestens ein Überhälter alle 40 bis 60 Meter Knicklänge stehen bleiben. Ausgefranste Schnitte oder Risse im Holz sind verboten, weil sie Krankheiten und Pilzen die Tür öffnen. Ein seitlicher Rückschnitt ist nur alle drei Jahre erlaubt, mit einem Meter Abstand zum Knickfuß und bis in eine Höhe von vier Metern.
Alleen und prägende Bäume: Finger weg von der Krone
Auch Alleen und Gehölze, die das Orts- oder Landschaftsbild prägen, sind geschützt. Dazu zählen Baumreihen an Straßen, große Einzelbäume, Baumgruppen oder die Eingrünung eines Hofs oder Wohnhauses in der freien Landschaft. Sie müssen erhalten bleiben und dürfen weder übermäßig beschnitten noch gefällt werden. Einige Städte und Gemeinden haben zudem eigene Baumschutzsatzungen, die noch weiter gehen.
Erlaubt sind das Entfernen von Totholz, Formschnitte, etwa für freie Durchfahrt an Straßen und Häusern, und eine Kappung der Krone um höchstens 20 Prozent. Fachbetriebe sollten sich an das Regelwerk „Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege“ halten. Der Grundsatz lautet, dass der Baum nach dem Schnitt noch wie ein Baum aussehen soll.
Was der Kreis gar nicht gern sieht, ist das komplette Einkürzen der gesamten Krone, das man in der Landschaft immer öfter beobachtet. Ausnahmen sind Kopflinden und Kopfweiden. Alle anderen Bäume treiben danach nur noch dünne Wassertriebe aus, bilden aber keine richtige Krone mehr und gehen mittelfristig ein. Aus dem prägenden Baum wird dann ein prägendes Problem.
Unsicher? Foto schicken
Wer nicht weiß, ob sein Baum als prägend gilt oder wie weit er zurückschneiden darf, kann bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises nachfragen: naturschutz@nordfriesland.de. Am besten schickt man gleich ein Foto des ganzen Baumes und den Standort mit. Das ist auf jeden Fall günstiger als ein Bußgeld, und der Baum freut sich auch.
Quellen
- Kreis Nordfriesland, Pressemitteilung „Hinweise zur Baum- und Knickpflegezeit“, 7. Oktober 2026
- Kreis Nordfriesland, weiterführende Informationen: t1p.de/6mcbn
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