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SYLT NEWS – Achtung: Nicht jede Gästekarte ist eine Fahrkarte!

SYLT NEWS - Achtung: Nicht jede Gästekarte ist eine Fahrkarte!
Foto: Redaktion
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Umweltfreundlich und bequem: Unterwegs mit den Bussen auf Sylt

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Der öffentliche Nahverkehr ist eine der besten Möglichkeiten, Sylt entspannt zu entdecken. Die Linienbusse der Sylter Verkehrsgesellschaft (SVG) verbinden alle Orte der Insel zuverlässig miteinander. Für viele Urlauber wird die Busfahrt dabei sogar noch attraktiver, denn sie können das Angebot inselweit kostenfrei nutzen. Möglich macht das eine clevere Kooperation: das SyltGo! Mobility Partner Programm.

SyltGo! Mobility Partner: Freie Fahrt für über 10.000 Urlaubsgäste

Das Konzept ist ein voller Erfolg: Mittlerweile nutzen inselweit mehr als 60 Vermieter – darunter große Tourismusservices, Appartmentagenturen, Hotels und Pensionen – die Partnerschaft mit der SVG. Für die Gäste der insgesamt über 10.000 angeschlossenen Betten bedeutet das: Unter Vorlage ihrer Gästekarte können sie ohne zusätzliche Zahlung alle Linienbusse auf Sylt nutzen.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Vermieter und der SVG über Kooperationsverträge. Als Fahrausweis gilt dabei entweder ein digitales Ticket, das der Vermieter bei Anreise auf das Smartphone des Gastes schickt, ein extra ausgestellter Fahrausweis oder eben die jeweilige Gästekarte.

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Achtung: Nicht jede Gästekarte ist eine Fahrkarte!

Genau hier liegt jedoch ein Punkt, der immer wieder für Verwirrung und unliebsame Diskussionen in den Bussen sorgt. Die SVG stellt klar: Nur die Gästekarten, die mit dem offiziellen „SyltGo! Mobility Partner“ Logo gekennzeichnet sind, gelten als Fahrausweis!

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Alle anderen Aussteller haben keine entsprechende Kooperation mit der SVG, weshalb bei deren Gästekarten die Nutzung der Busse auf Sylt nicht eingeschlossen ist.

So erkennen Sie Ihr gültiges Ticket:

  • Ihre Gästekarte trägt das „SyltGo! Mobility Partner“ Logo.
  • Sie haben ein digitales Ticket auf Ihr Smartphone erhalten.
  • Ihr Vermieter hat Ihnen einen separaten Fahrausweis ausgestellt.

Ein Tipp für alle Sylt-Urlauber

Um Enttäuschungen zu vermeiden, bittet die SVG alle nicht teilnehmenden Vermieter, ihre Gäste aktiv über diesen Umstand zu informieren.

Unser Tipp für Sie als Gast: Fragen Sie am besten direkt bei Ihrer Buchung oder spätestens bei der Anreise bei Ihrem Vermieter nach, ob er ein „SyltGo! Mobility Partner“ ist. So wissen Sie von Anfang an Bescheid und können Ihre Ausflüge mit den Bussen auf Sylt sicher planen.

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