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Streit um Denghoog droht Fall für Justiz zu werden
WENNINGSTEDT.
Streit um den Wenningstedter Denghoog droht ein Fall für die Justiz zu werden. Wie die Sylter Rundschau in ihrer Mittwochsausgabe berichtet geht aus dem Grundbuch von Wenningstedt geht hervor, dass die jeweiligen Grundstückseigentümer seit dem 8. Februar 1929 das Recht haben „den Weg zum Gehen, Reiten und Fahren zu benutzen.“ Die Sölring Foriining sieht darin kein Wegerecht für Kraftfahrzeuge. Der Projektmanager des Hamburger Investors geht allerdings davon aus als direkter Anlieger des Weges „Am Denghoog“ das Wegerecht über das Grundstück zu haben und möchte dieses nach eigener Aussage in Anspruch nehmen – Kraftfahrzeuge eingeschlossen.
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