Allgemein
Gehwegreinigung
Sylt
Das Amt Landschaft Sylt bittet alle Bürger die Geh- und Radwege an den Grundstücken frei von Bewuchs und Unkraut zuhalten. Es müsse eine uneingeschränkte und sichere Nutzung für die Allgemeinheit möglich sein, da vor allem im Herbst feuchte Blätter und Bewuchs die Rutschgefahr erhöhen und die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer im öffentlichen Raum gefährden. Zum Geh-/Radweg gehört die obere Bordsteinkante dazu. Auch überhängende Pflanzen sind so zu stutzen, dass von ihnen keinerlei Gefahr ausgehen kann. Der Unterhaltungsschnitt von Hecken und Gehölzen sind im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht, auch nach dem Naturschutzrecht, ganzjährig zulässig.
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