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Radverkehr in Fußgängerzonen

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Westerland

Die Gemeinde Sylt nimmt erste Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs vor. Demnach soll der Radverkehr in der Fußgängerzone zukünftig in der Zeit von 21:00 Uhr bis 11:00 Uhr freigegeben werden. Der Kreis als zuständige Verkehrsbehörde ordnet die zeitlich beschränkte Freigabe des Radfahrverkehrs an, die Gemeinde beschafft die Verkehrszeichen. Jedoch gilt das geänderte Fahrverbot bzw. die eingeschränkte Freigabe erst, wenn die Verkehrszeichen montiert sind. Zudem bleibt das Radfahren außerhalb dieser Zeit weiterhin verboten. Von einer Gefahr für Fußgänger gehen die Verkehrsbehörde, die Gemeinde und die Polizei nicht aus, da in der Anlieferungszeit sogar LKWs die Fußgängerzone rücksichtsvoll befahren dürfen. Für alle zugelassenen Verkehrsarten gilt das Rücksichtsnahmegebot gegenüber den Fußgängern – Fußgänger sind und bleiben hier die bevorrechtigten Verkehrsteilnehmer. Lieferfahrzeuge und Radfahrer haben ihre Fahrweise den Fußgängern gegenüber anzupassen. Zudem werden das Ordnungsamt und die Polizei weiterhin unregelmäßig die Einhaltung des Fahrverbotes in der Fußgängerzone kontrollieren. Laut der Gemeinde ist 2017 ein Probejahr, die Erfahrungen aus dieser Probephase werden Anfang 2018 ausgewertet.

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