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Sylt
In allen Sylter Straßenreinigungs-Satzungen ist vorgeschrieben, dass die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich unterbleiben soll. Ausnahmen sind nur zugelassen in besonderen Fällen oder an besonders gefährlichen Gehwegabschnitten wie Treppen, Rampen, Brücken Gefällestrecken. Jedoch dürfen Baumscheiben und begrünte Flächen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Materialien bestreut werden. Zudem sollte der Schnee auf den Gehwegen mit Besen oder Schippe geräumt werden. Bevorzugt sollen abstumpfende Streumittel wie Sand, Splitt aus Steinen, Sägespäne oder Holzasche verwendet werden.
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